Pflichtangaben
Seit 01.01.2007 gilt "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" in geschäftlichen E-Mails alle Angaben wie auf dem Geschäftsbriefbögen enthalten sein müssen.
Um Ärger in Form von Abmahnungen zu vermeiden sollten die E-Mails entsprechend ergänzt werden.